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ENERGIERECHT




Ein besonderer Schwerpunkt unserer Rechtsanwaltsgesellschaft ist das Energierecht. Seit Beginn der Liberalisierung des Energiemarktes bietet unsere Gesellschaft den Investoren im Energiebereich umfassende rechtliche Unterstützung, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien (EE). Unsere Leistungen beinhalten:

  • Verträge zur Planung und Entwicklung von Projekten
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
  • Einreichung von Widersprüchen und Einreden vor der Energieregulierungsbehörde (RAE) und anderen Behörden und Dienststellen (Ministerien, Regionen, Netzverwaltern DEDDIE und LAGIE, Stromversorgungsunternehmen, etc).
  • Übereignung von Projekten, Gesellschaftsumwandlungen und –übernahmen.
  • Werk-, Ausrüstungs-, Garantieverträge.
  • Rechtliche Prüfungen von Projekten und Gesellschaften (legal due diligence). Unterstützung bei Verhandlungen.
  • Energieeinsparung, Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO). Verträge.

Unsere Gesellschaft übernimmt für Rechnung von Unternehmen, die Strom aus Erneuerbaren Energien produzieren, die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen jeder Art gegen die Netzverwalter DEDDIE, LAGIE und DEI, aber auch gegen andere öffentlich-rechtliche Träger, in Bezug auf Schädigungen jeder Art, die verfassungswidrige, rechtswidrige und vertragswidrige Handlungen der oben genannten Personen zurückzuführen sind.

Außerdem vertreten wir unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen zur Planung und Entwicklung von Projekten, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien, aber auch aus anderen Verträgen jeder Art in Zusammenhang mit Energieprojekten oder dem Energierecht.

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