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ARBEITSRECHT

Zu den Standardaufgaben unserer Gesellschaft zählt auch die Verfassung von Arbeitsverträgen, die entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden, und von anderen Beschäftigungsverträgen (wie z.B. Verträge von Verwaltern von GmbH oder Geschäftsführern von Aktiengesellschaften) für Rechnung unserer Mandanten, die der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer sein können.

Die Arbeitsverträge oder die Beschäftigungsverträge im allgemeinen, soweit es sich nicht um einfache Vertragsmuster mit den nach dem Gesetz, den Arbeitstarifverträgen oder den Schiedsgerichtsentscheidungen vorgeschriebenen Mindestangaben handelt, enthalten komplexe Regelungen und haben enorme Bedeutung für die Funktionalität eines Unternehmens sowohl aus der Sicht des Arbeitgebers als auch aus der Sicht des Arbeitnehmers, der in der Regel ein leitender Angestellter sein wird, an den der Arbeitgeber große Erwartungen für die Entwicklung seiner Arbeitstätigkeit knüpft.

Mit der Vertragsgestaltung einher geht auch die reichliche Prozesserfahrung unserer Rechtsanwälte in Arbeitsrechtssachen, sei es in Arbeitsgerichtsprozessen oder im Fall der Anrufung von Vermittlungsstellen und Schiedsgerichten oder bei Verhandlungen zur Vereinbarung von Arbeitstarifverträgen.

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