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VERTRÄGE

 Verträge – Investitionsprojekte – Finanzierungen – Zwangsvollstreckungen

Unsere Gesellschaft unterstützt ihre Mandanten bei der Verhandlung, Aufsetzung, Unterzeichnung, Verfolgung und rechtlichen Handhabung jeder Art von privaten Verträgen bzw. Verträgen mit der öffentlichen Hand, sowohl nach griechischem Recht als auch mit Gegenständen, die grenzüberschreitenden oder internationalen Charakter haben.

Verträge mit internationalem Gegenständen werden zweisprachig aufgesetzt, also in Griechisch und in der gewünschten Fremdsprache (Englisch, Deutsch usw.).

Die Verträge sind die Werkzeuge für eine korrekte und sichere Entwicklung jeder Art von Tätigkeit. Gleichzeitig sichern sie aber auch notwendige steuerrechtliche Transparenz.

Unsere Anwälte haben die notwendige Erfahrung für die Formulierung derjenigen Vertragstexte, die den Besonderheiten des jeweiligen speziellen gesetzlichen Rahmens und den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen folgen, und unterstützen und schützen unseren Mandanten in jedem Moment, ab dem Beginn der Verhandlungen bis zur Unterzeichnung des Vertrags, aber auch anschließend bei seiner Umsetzung, und bleiben stets in engem Kontakt und Abstimmung mit dem Mandanten.

Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, unsere Mandanten so zu beraten, dass wir sie strategisch und methodisch zur Erreichung ihrer Ziele führen, und zwar durch die Vereinbarungen mit den Vertragspartnern.

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Die öffentlichen Verträge folgen dem speziellen rechtlichen Rahmen für Verträge zur Vergabe öffentlicher Projekte, Planungsaufgaben und Lieferungen, der in hohem Grad von den Bestimmungen des europäischen Rechts bestimmt wird.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei Verfahren zur Ausschreibung öffentlicher Vergaben, bei der Vorbereitung der verlangten Unterlagen für die Teilnahme an solchen Ausschreibungen, aber auch bei Einspruchs- und Beschwerdeverfahren oder Betreibung von Verfahren zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vor dem Abschluss öffentlicher Verträge, sowie bei jeder Art von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Verträgen, für die das griechischem Recht anwendbar ist, in welchen Fachbereich er auch gehören mag (bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht usw.), aber auch bei der Lösung von Problemen, die bei der Umsetzung der Verträge entstehen können, vor den zuständigen Gerichten oder Schiedsgerichten.

In den Fällen, in denen auf den Vertrag ausländisches Recht anwendbar ist oder sich Fragen zur Zuständigkeit ausländischer Gerichte oder zur Schiedsgerichtsbarkeit außerhalb Griechenlands stellen, arbeitet unsere Gesellschaft mit spezialisierten Rechtsanwälten im jeweiligen Land zusammen und unterstützt ihre Mandanten auf diese Art und Weise systematisch und umfassend.

Im Rahmen von Zusammenarbeiten mit griechischen und ausländischen Banken hatten wir Gelegenheit zur Bearbeitung von Verträgen mit komplexen Finanzierungen, von Darlehensverträgen, von Forderungsabtretungen, von Garantiegewährungen und von Finanzierungsrestrukturierungen.

Unsere Rechtsanwälte sind erfahren bei rechtlicher Betreuung, Finanzierung und Management von Projekten, die von griechischen und ausländischen Investoren im Rahmen großer oder mittlerer Investitionsvorhaben realisiert werden.

Außerdem haben wir regelmäßig in Zwangsvollstreckungssachen und Inkassofällen gearbeitet, auf der Grundlage verschiedener vollstreckbarer Titel (Gerichtsurteile, gerichtliche Mahnbescheide, Verträge usw.), und die Vollstreckung betrieben bzw. Mandanten bei die Vollstreckung betreffende Gerichtsverhandlungen vertre.