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ÖFFENTLICHES RECHT

 Öffentliches Recht – Europarecht – Unabhängige Behörden

Unsere Gesellschaft deckt sämtliche rechtlichen Bereiche im besonders weiten Gebiet des öffentlichen Rechts ab, d.h. gerichtliche Klagen, Anfechtungsklagen oder Klagen vor den Verwaltungsgerichten, Schadensersatzforderungen gegen die griechische öffentliche Hand, Fragen in Zusammenhang mit Subventionen, Probleme im Beamten- und des Disziplinarrecht, Bau- und Umweltthemen, Beschwerden betreffend Sozialversicherung, Schutz von Ausländern, Verfassungsverstöße, Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und der europäischen Abkommen und Verordnungen, Fragen beim Schutz beruflicher Rechte, forstrechtliche Fragen, Probleme mit unabhängigen Behörden (Stromregulierungsbehörde, Unabhängige Rundfunkbehörde, Datenschutzbehörde, Ombudsmann, usw.).

Selbstverständlich beinhaltet unsere Betreuung im jeweiligen Verfahren auch die verschiedenen Phasen vor einer gerichtlichen Beschwerde, nämlich Auftreten vor den Behörden, Erhebung von Einreden, Einlegung von Widersprüchen, Einreichung von Verwaltungsbeschwerden, Eingaben und Memoranden.

Ebenfalls betreiben wir die Einziehung von Schulden der öffentlichen Hand – nachdem wir zuvor alle anderen Lösungsmöglichkeiten wie außergerichtliche Erklärungen, außergerichtliche Proteste, Vergleiche, Aufrechnung usw. ausgeschöpft haben -, sei es aus Verträgen, wie z.B. Schulden an Pharmaunternehmen, oder aus rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen der öffentlichen Hand oder auch Trägern des weiteren öffentlichen Bereichs wie Kassen, Krankenhäuser, Juristische Personen öffentlichen Rechts usw.

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Die gerichtliche Einziehung von Schulden geschieht durch Klagen vor den Verwaltungsgerichten oder mit der Ausstellung von gerichtlichen Mahnbescheiden gegen die öffentlichen Träger.

Es gibt aber auch viele Fälle, in denen unsere Gesellschaft umgekehrt die rechtliche Unterstützung öffentlicher Organisationen und Träger sowie Juristischer Personen öffentlichen Rechts übernimmt und sie mit rechtlichem Rat oder mit Gutachten oder mit Verwaltungsbeschwerden und -klagen unterstützen, unter Anwendung der speziellen rechtlichen Bestimmungen, denen der öffentlich-rechtliche Betrieb dieser Personen unterliegt, und durch gerichtliche Beanspruchung ihrer Forderungen gegenüber Dritten.

Bei Verletzung des Gemeinschaftsrechts übernimmt unsere Gesellschaft auch die Abfassung von Anzeigen, Eingaben oder Beschwerden vor den europäischen Institutionen, Organen und Behörden, aber auch die Formulierung vorgerichtlicher Anfragen an den Europäischen Gerichtshof.