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Kapitalverkehrskontrollen

Nach der Einigung zwischen Gläubigern und Regierung steht auch die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen auf dem Plan, jedoch nur unter Anbindung an gewisse Eckpunkte und ohne zeitliche Bindung. Wahrscheinlich wird zunächst der Zugang zum Bankensystem mit der Möglichkeit zur Eröffnung von Bankkonten und customer ID gelockert, während bis zur Freigabe von Überweisungen  ins Ausland noch einige Zeit vergehen dürfte. Der Anfang ist jedoch gemacht und alle neuen Möglichkeiten für einen freieren Kapitalverkehr sollten Unternehmen selbstverständlich wahrnehmen.  [Dirk Reinhardt/Partner MStR Law]