Scroll Top

Die Entwicklung von grünem Wasserstoff in Griechenland im Einklang mit dem Nationalen Energie- und Klimaplan

Was grünen Wasserstoff in Griechenland anbelangt, wurden bis heute zwei Forschungsanlagen und eine kleine kommerzielle Elektrolyseanlage zur Wasserstofferzeugung gebaut. Eine Reihe von Pilot- und kommerziellen Wasserstofferzeugungsprojekten wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sowie auch Pläne zur Einrichtung von Wasserstofftankstellen auf kommerzieller Basis, für die eine Finanzierung durch europäische Programme angestrebt wird. Im Jahr 2022 wurden weltweit 95 Millionen Tonnen Wasserstoff verbraucht, die fast ausschließlich aus fossilen Brennstoffen hergestellt wurden. Der größte Teil davon wurde in industriellen Prozessen und Raffinerieprozessen verwendet. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) wird bis 2030 die Menge des „konventionellen“ Wasserstoffs (hergestellt aus fossilen Brennstoffen) praktisch konstant bleiben. Für die nächsten Jahre prognostiziert die IEA jedoch einen erheblichen Anstieg des Verbrauchs von „neuem“ Wasserstoff (d. h. erneuerbarem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff), einschließlich anderer Verwendungszwecke wie z. B. im Transportsektor, der bis 2030 etwa 40 % des weltweiten Wasserstoffverbrauchs ausmachen wird.

Die von der Europäischen Kommission im Juli 2020 verabschiedete Europäische Wasserstoffstrategie gibt den Rahmen für die Entwicklung von grünem Wasserstoff in der Europäischen Union vor. Im Rahmen der REPowerEU-Initiative, die im Mai 2022 mitgeteilt wurde, wurden die Ziele dieser Strategie weiter verstärkt. Der Verbrauch von erneuerbarem Wasserstoff in der Europäischen Union soll bis 2030 auf insgesamt 20 Millionen Tonnen ansteigen, von denen 10 Millionen Tonnen in der EU produziert und 10 Millionen Tonnen aus Drittländern importiert werden sollen.

Darüber hinaus enthält das von der Europäischen Kommission im Juli 2021 vorgeschlagene „Fit-for-55“-Legislativpaket zahlreiche Bestimmungen zur Entwicklung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff. Die überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energie enthält ein neues verbindliches Ziel für die Industrie, wonach bis 2030 42 % des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen soll. Dieses Ziel soll bis 2035 auf 60 % erhöht werden. Zusätzlich ist ein verbindliches Mindestziel von 1 % für den Verbrauch von nicht-biologisch erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBO) im Verkehr enthalten. Insbesondere für den Luft- und Seeverkehr soll dieses Ziel auf 1,2 % angehoben werden.

Im Juni 2023 wurden, wie in der Erneuerbare-Energie-Richtlinie vorgesehen, die beiden delegierten Rechtsakte über erneuerbaren Wasserstoff verabschiedet. Die Delegierte Verordnung 2023/1184 legt die Methodik und die detaillierten Regeln für Strom aus erneuerbarer Energie fest, der für die Produktion von RFNBOs verwendet wird, während die Delegierte Verordnung 2023/1185 die Methodik für die Berechnung der Treibhausgasreduzierung aufgrund der Verwendung von RFNBOs darstellt. Die in den beiden Delegierten Rechtsakten enthaltenen Bestimmungen bilden die Grundlage für die Einrichtung eines Zertifizierungssystems für erneuerbaren Wasserstoff in der Europäischen Union.

Die Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hat die vorherige Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ersetzt. Die Verordnung legt Mindestziele für die Entwicklung der Infrastruktur für die Betankung mit Druckwasserstoff für den Straßenverkehr fest.

Die FuelEU-Verordnung für den Seeverkehr 2023/1805 für den Seeverkehr und die neue ReFuelEU-Verordnung für den Luftverkehr setzen Ziele für die Einführung erneuerbarer Kraftstoffe in den anderen Verkehrssektoren. Erneuerbare flüssige Kraftstoffe in diesen Sektoren erfordern eine entsprechende Ausweitung der Produktion von grünem Wasserstoff.

Im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission mit dem Wasserstoff- und Degas Market-Paket eine Überarbeitung der europäischen Gasmarktregeln vorgeschlagen. Dieses Paket umfasst eine Überarbeitung der bestehenden Gasmarktrichtlinie und der bestehenden Gasmarktverordnung und wird den Rahmen für die Entwicklung und Regulierung eines gemeinsamen Wasserstoffmarktes in der Europäischen Union schaffen. Dieser Rahmen umfasst auch detaillierte Vorschläge zur Regulierung der Wasserstoffinfrastruktur. Die Europäische Union hat auch beträchtliche Finanzmittel für erneuerbaren Wasserstoff bereitgestellt. Diese Beträge umfassen Finanzierungen im Rahmen der Clean Hydrogen Partnership, Horizon Europe und des Innovationsfonds. Für Griechenland wurde bereits eine Kofinanzierung von Horizont Europa und der Clean Hydrogen Partnership für die Schaffung eines kleinen Wasserstofftals in Korinth (Trieres-Projekt) genehmigt. Dieses Projekt ist mit dem Projekt EPHYRA verknüpft, das zum ersten Mal im industriellen Maßstab eine Wasserstoffproduktionsanlage (30 MW) aus erneuerbaren Energiequellen demonstrieren wird.

Die im September 2023 gegründete Europäische Wasserstoffbank wird finanzielle und technische Unterstützung für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Europa (durch Zuschüsse aus dem Innovationsfonds) sowie für den Import von erneuerbarem Wasserstoff aus Drittländern bereitstellen. Die oben genannten Vorschläge zu Wasserstoff, die in der europäischen Gesetzgebung enthalten sind, sollten daher in den nächsten Jahren in die griechische Gesetzgebung übernommen werden. Im März 2023 wurde das Gesetz 5037/2023 verabschiedet, mit dem die Definition von grünem Wasserstoff eingeführt und die Bestimmungen der REDII in nationales Recht umgesetzt wurden.

Außerdem wurde die nationale Verordnung über die Einrichtung von Wasserstofftankstellen (O.G. B 2570/20.04.2023) erlassen und die Zertifizierungsstelle für grünen Wasserstoff benannt.

Die Entwicklung von Wasserstoff in Griechenland wird sich auf folgende Aspekte stützen:

  • Der Bedarf an grünem Wasserstoff wird angesichts des griechischen Potenzials an erneuerbarer Energie durch die heimische Produktion gedeckt. Die Produktion wird an Standorten erfolgen, die eine Optimierung der Gesamtkosten gewährleisten, wobei die Kosten für den Transport des sauberen Wasserstoffs zu den Verbrauchsstellen berücksichtigt werden.
  • Wasserstoff wird vorrangig in Sektoren eingesetzt, die nicht direkt elektrifiziert werden können, wie der schwere Straßenverkehr, die Schifffahrt und die Luftfahrt sowie bestimmte industrielle Anwendungen (Stahl, Zement, Raffinerien, Ammoniakproduktion usw.).
  • Im Schiff- und im Luftverkehr scheint die Verwendung von erneuerbaren flüssigen synthetischen Kraftstoffen biologischen oder nichtbiologischen Ursprungs zu überwiegen. Da in diesem Sektor noch geforscht wird, um die technische und vor allem wirtschaftliche Reife der betreffenden Technologien zu erreichen, wird eine drastische Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks dieser Sektoren erst nach 2030 erwartet.
  • Im schweren Straßenverkehr könnte die Lösung der Wasserstoff-Gas-Brennstoffzellen zum Einsatz kommen. Gleichzeitig führt die Batterieindustrie Forschungsarbeiten durch, um die Herausforderung schwerer Fahrzeuge zu bewältigen, die mit der Lösung des Wasserstoffes konkurrieren. In diesem Zusammenhang und in Übereinstimmung mit den EU-Rechtsvorschriften (AFIR) werden Wasserstofftankstellen eingerichtet, im Prinzip auf Pilotbasis und/oder insbesondere für den Schwerlastverkehr (insgesamt mindestens 26 bis 2030), mit weiterer Expansion nach 2030, je nach technologischer Entwicklung.
  • Im Bereich der industriellen Anwendungen, die nicht direkt elektrifiziert werden können, wird die angewandte Forschung zu wasserstoffbasierten Lösungen gefördert. Parallel dazu und während die Forschung fortgesetzt werden wird, wird die Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks dieser Sektoren durch CO2-Abscheidung und -Speicherung erreicht.
  • Außerdem wartet Wasserstoff noch auf seine technisch-wirtschaftliche Reife, insbesondere für den Einsatz in Transport, Luftverkehr und bestimmte industrielle Anwendungen (z. B. in der Stahlerzeugung). Dies erfordert die Installation zusätzlicher erneuerbarer Energiequellen, da für die Wasserstoffproduktion eine große Menge „grüner“ Elektrizität benötigt wird, während für die Produktion synthetischer Kraftstoffe zusätzliche große Mengen sauberer Elektrizität erforderlich sind. Aus diesem Grund sieht der ESDP-Plan die Installation von 3 GW zusätzlicher erneuerbaren Energien für die Wasserstoffproduktion bis 2030 vor. Aufgrund der erwarteten Reife der Technologie wird nach 2035 ein exponentielles Wachstum bei der Entwicklung von Wasserstoff und seinen Derivaten prognostiziert.

Die endgültigen Ziele für die Wasserstofferzeugung werden derzeit noch untersucht. Derzeit wird jedoch davon ausgegangen, dass die Gesamterzeugung von grünem Wasserstoff im Jahr 2030 mindestens 0,92 TWh betragen wird, was einer installierten Kapazität von etwa 300 MW an Elektrolyseanlagen entspricht, und es wird angestrebt, die entsprechenden Ressourcen in Kombination mit der Schaffung einer Wasserstoffabnahmekette für Anwendungen, die nicht elektrifiziert werden können, zu konzentrieren, um die Wasserstofferzeugung bis 2030 weiter zu beschleunigen.

Der Gesamtverbrauch an grünem Wasserstoff wird bis 2050 auf 63,6 TWh/Jahr geschätzt, wobei der größte Teil (etwa 70 %) für die Herstellung synthetischer Kohlenwasserstoffe für den Transport verbraucht werden dürfte.