Scroll Top

Verlegung der Steuerwohnsitz in Griechenland (Non-dom Besteuerung)

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]

Verlegung der Steuerwohnsitz in Griechenland (Non-dom Besteuerung)

[/av_textblock]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Ein neues Steuergesetz, das wichtige Änderungen des griechischen Einkommensteuergesetzes (Gesetz 4172/ 2014) enthält und dazu beitragen wird, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, wurde vom griechischen Parlament verabschiedet.

Gemäß dem neuen Artikel 5A des griechischen Einkommensteuergesetzes, der durch Artikel 2 des oben genannten Steuergesetzes ergänzt wurde, wird eine Pauschalbesteuerungsregelung für Einkünfte aus ausländischen Quellen für natürliche Personen vorgesehen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen (non-dom residents).

Unter bestimmten Bedingungen, die im oben genannten Steuergesetz vorgesehen sind, können Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, bei den Steuerbehörden beantragen, von dieser Pauschalbesteuerungsregelung zu profitieren. Nach dieser Regelung zahlen die Steuerpflichtigen für ihre Einkünfte aus ausländischen Quellen, unabhängig von ihrer Höhe, eine Pauschalsteuer von 100.000 € pro Steuerjahr (zuzüglich 20.000 € für jeden Angehörigen), womit alle ihre Steuerverbindlichkeiten für Einkünfte aus ausländischen Quellen erschöpft sind, und werden sie für ihr Vermögen im Ausland von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit. Die Anwendung dieser Sonderregelung setzt unter anderem voraus, dass die Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, bei den griechischen Steuerbehörden nachweisen, dass sie selbst oder durch ihre Angehörigen oder eine juristische Person, an der sie die Mehrheit der Anteile halten, in Immobilien oder Unternehmen oder übertragbaren Wertpapieren oder Anteilen an – in Griechenland eingetragenen – juristischen Personen investieren. Die Investition soll mindestens 500.000 € betragen. Diese Sonderregelung kann bis höchstens fünfzehn (15) Steuerjahre Anwendung finden.

MStR Law, dank Ihrer langjährigen Erfahrung in den meisten Rechts- und Geschäftsbereichen, ist in der Lage, jede Art von rechtlicher Unterstützung und Beratung an EU und non-EU Personen, die vorhaben, in Griechenland zu investieren und von der oben erwähnten Sonderregelung zu profitieren,   anzubieten. Im Rahmen des oben genannten Steuergesetzes unterstützt unsere Rechtsanwaltgesellschaft Anleger/Investoren dabei, in Griechenland zu investieren, und gleichzeitig deckt sie das gesamte Verfahren vor den zuständigen Steuerbehörden ab, damit sie ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und die Anwendung dieser besonderen Steuerregelung beantragen.

Unsere Gesellschaft berät ihre Mandanten in allen Fragen in Bezug auf Investitionsplanungen in Griechenland, sowohl im Immobiliensektor als auch in jedem anderen Sektor des griechischen Markts. Die umfassende Beratung in allen Bereichen des Immobilien-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts gehört zu den Kernbereichen unserer Tätigkeit. Wir bieten die gesamte Bandbreite rechtlicher Dienstleistungen an, die von rechtlicher Beratung und Unterstützung bei Transaktionen und Erwerb von Immobilien in Griechenland oder auf dem griechischen Markt tätigen Unternehmen bis zur rechtlichen Due Diligence, Projektfinanzierung und Vertretung vor öffentlichen Behörden reichen.

Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im Steuerrecht und können unsere Mandanten bei der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland unterstützen, indem wir sie vor den zuständigen steuerlichen und sonstigen öffentlichen Behörden vertreten. Wir beraten unsere Mandanten auch zur Besteuerung von Gesellschaften und Privatpersonen aufgrund griechischer, europäischer und internationaler Gesetzgebung, einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen.

Unsere Rechtsanwaltgesellschaft kann Sie, wenn gewünscht, in Zusammenarbeit mit Ihren Steuerbuchhaltern und Wirtschaftsprüfern in Griechenland oder im Ausland oder auch mit unabhängigen Beratern, bei der gesamten Investition und Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland unterstützen, damit Sie  von dieser besonderen Steuerregelung profitieren können.

Falls Sie weitere Informationen oder Details wünschen, wenden Sie sich bitte an MStR Law unter info@mstr-law.gr.
[/av_textblock]

[av_one_full first min_height=“ vertical_alignment=’av-align-top‘ space=“ margin=’0px‘ margin_sync=’true‘ padding=’60px‘ padding_sync=’true‘ border=“ border_color=“ radius=’0px‘ radius_sync=’true‘ background_color=’#efefef‘ src=“ attachment=“ attachment_size=“ background_position=’top left‘ background_repeat=’no-repeat‘ animation=“]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]

Kontaktiere uns

[/av_textblock]

[av_hr class=’default‘ height=’50‘ shadow=’no-shadow‘ position=’center‘ custom_border=’av-border-thin‘ custom_width=’50px‘ custom_border_color=“ custom_margin_top=’30px‘ custom_margin_bottom=’30px‘ icon_select=’yes‘ custom_icon_color=“ icon=’ue808′]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.


[/av_textblock]

[/av_one_full]